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   BayObLG, 15.08.2023 - 203 StRR 317/23   

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https://dejure.org/2023,24047
BayObLG, 15.08.2023 - 203 StRR 317/23 (https://dejure.org/2023,24047)
BayObLG, Entscheidung vom 15.08.2023 - 203 StRR 317/23 (https://dejure.org/2023,24047)
BayObLG, Entscheidung vom 15. August 2023 - 203 StRR 317/23 (https://dejure.org/2023,24047)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Nachtrunk, Rückrechnung, glaubhafte Nachtrunkbehauptung, Abbauwert, Resorptionsdefizit, Reduktionsfaktor

  • BAYERN | RECHT

    StGB § 316
    Anforderungen an die BAK-Rückrechnung bei Nachtrunkbehauptung

  • IWW

    StGB § 316

  • rewis.io

    Nachtrunk, Tatzeit-Blutalkoholkonzentration, Revisionsbegründungsfrist, Abbauwertes, Trunkenheit im Verkehr, Blutentnahme, Resorptionsdefizit, Anknüpfungstatsachen, Landgerichte, medizinische Erkenntnisse, Rückrechnung, Hinzuziehung eines Sachverständigen, Beschlüsse, ...

  • strafrechtsiegen.de

    Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr - Nachtrunk und Tatzeit-Blutalkoholkonzentration

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316

  • rechtsportal.de

    StGB § 316

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkehrsrecht: Glaubhafte Nachtrunkbehauptung? - Abbauwert, Resorptionsdefizit, Reduktionsfaktor

  • beck-blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Nachtrunkbehauptung: Erstmal schauen, ob glaubhaft, dann ggf. Berechnungsgrundlagen feststellen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachtrunk muss zugunsten des Angeklagten berechnet werden!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73

    zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer,

    Auszug aus BayObLG, 15.08.2023 - 203 StRR 317/23
    aa) Eine Rück- oder Hochrechnung vom Blutproben-Mittelwert auf die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration ist zur Ermittlung der Fahrtüchtigkeit grundsätzlich möglich, jedoch unter Berücksichtigung rechtsmedizinischer Erkenntnisse nur für die Zeit der im Anschluss an den Zeitpunkt der vollständigen Resorption beginnenden Abbauphase (st. Rspr., vgl. bereits BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1973 - 4 StR 130/73 -, BGHSt 25, 246-252; BayObLG, Beschluss vom 29. November 1994 - 2St RR 212/94 -, juris Rn. 17).

    Die Dauer der Resorptionsphase ist unter anderem von persönlichen konstitutionellen und dispositionellen Faktoren des Kraftfahrers, vor allem aber von der Trinkintensität (Alkoholmenge pro Zeiteinheit) während der Gesamttrinkzeit abhängig (BGH; Beschluss vom 11. Dezember 1973 - 4 StR 130/73 -, BGHSt 25, 246-252, juris Rn. 7).

    bb) Nach der gefestigten Rechtsprechung sind daher bei einem normalen Trinkverlauf ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der Berechnung der Tatzeit-Blutalkoholkonzentration die ersten beiden Stunden nach Trinkende grundsätzlich von der Rückrechnung auszunehmen (BGH, Beschluss vom 25. September 2006 - 4 StR 322/06 -, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1973 - 4 StR 130/73 -, BGHSt 25, 246-252 juris Rn. 10; BayObLG, Beschluss vom 29. November 1994 - 2St RR 212/94 -, juris Rn. 17; König a.a.O. §âEUR...316 Rn. 30; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl. § 316 StGB Rn. 14; Fischer, a.a.O., § 316 Rn. 19).

    Will der Tatrichter in einem konkreten Fall aufgrund besonderer Anknüpfungstatsachen von dieser Zeitspanne der rückrechnungsfreien Zeit zum Nachteil des Angeklagten abweichen, bedarf es dazu in der Regel der Anhörung eines Sachverständigen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1973 - 4 StR 130/73 -, BGHSt 25, 246-252 juris Rn. 10).

    Dieser Wert stellt den statistisch gesicherten Mindestabbauwert dar, der jede Benachteiligung eines Kraftfahrers ausschließt und von dem ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen nicht abgewichen werden darf (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1973 - 4 StR 130/73 -, BGHSt 25, 246-252, juris Rn. 11; Hentschel/Krumm, Fahrerlaubnis-Alkohol-Drogen, 8. Aufl., Erster Teil A III Rn. 40; König a.a.O. Rn. 32, 33, 35).

  • BayObLG, 29.11.1994 - 2St RR 212/94

    Blutalkohol: Beurteilung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 15.08.2023 - 203 StRR 317/23
    aa) Eine Rück- oder Hochrechnung vom Blutproben-Mittelwert auf die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration ist zur Ermittlung der Fahrtüchtigkeit grundsätzlich möglich, jedoch unter Berücksichtigung rechtsmedizinischer Erkenntnisse nur für die Zeit der im Anschluss an den Zeitpunkt der vollständigen Resorption beginnenden Abbauphase (st. Rspr., vgl. bereits BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1973 - 4 StR 130/73 -, BGHSt 25, 246-252; BayObLG, Beschluss vom 29. November 1994 - 2St RR 212/94 -, juris Rn. 17).

    Will der Tatrichter rückrechnen, muss das Ende der Resorptionszeit (und somit das Trinkende) feststehen (BayObLG, Beschluss vom 2. Juli 2001 - 1St RR 68/01 -, juris Rn. 5; BayObLG, Beschluss vom 29. November 1994 - 2St RR 212/94 -, juris Rn. 17; König in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl. §âEUR...316 Rn. 30).

    bb) Nach der gefestigten Rechtsprechung sind daher bei einem normalen Trinkverlauf ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der Berechnung der Tatzeit-Blutalkoholkonzentration die ersten beiden Stunden nach Trinkende grundsätzlich von der Rückrechnung auszunehmen (BGH, Beschluss vom 25. September 2006 - 4 StR 322/06 -, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1973 - 4 StR 130/73 -, BGHSt 25, 246-252 juris Rn. 10; BayObLG, Beschluss vom 29. November 1994 - 2St RR 212/94 -, juris Rn. 17; König a.a.O. §âEUR...316 Rn. 30; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl. § 316 StGB Rn. 14; Fischer, a.a.O., § 316 Rn. 19).

    Der Umstand, dass eine zweite Blutentnahme einen niedrigeren BlutalkoholkonzentrationsMittelwert ergeben hat, lässt hingegen keine Rückschlüsse auf die Resorptionsdauer zu (BayObLG, Beschluss vom 29. November 1994 - 2St RR 212/94 -, juris Rn. 22).

  • OLG Hamm, 17.03.2009 - 5 Ss 71/09

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Übernahme des Ergebnisses eines

    Auszug aus BayObLG, 15.08.2023 - 203 StRR 317/23
    Kann die Behauptung eines Nachtrunks nicht mit der erforderlichen Sicherheit widerlegt werden, so muss es klären, welche Alkoholmenge der Angeklagte maximal nach der Tat zu sich genommen haben kann (OLG Hamm, Beschluss vom 17. März 2009 - 5 Ss 71/09 -, juris Rn. 22).

    Der dadurch ermittelte Wert wird anschließend von der mittels Blutprobe ermittelten Blutalkoholkonzentration abgezogen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17. März 2009 - 5 Ss 71/09 -, juris Rn. 22, 23; Fischer a.a.O. § 316 Rn. 19; Eisenberg a.a.O. Rn. 1850h).

  • BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00

    Bestimmung der höchstmöglichen BAK zur Tatzeit; Prüfung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 15.08.2023 - 203 StRR 317/23
    c) Das Tatgericht ist grundsätzlich verpflichtet, die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration nachvollziehbar zu errechnen und im Urteil darzulegen (BGH, Urteil vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96 -, juris Rn. 16; BayObLG, Beschluss vom 14. September 2000 - 5St RR 154/00 -, juris Rn. 9).

    Die Anknüpfungstatsachen für die Berechnung, nämlich Alkoholmenge, Körpergewicht, Trinkende, Mengenangaben und Messergebnisse sowie die der Berechnung zugrundeliegenden Rechnungswerte, also Resorptionsdefizit, Resorptionsfaktor und Abbaugeschwindigkeit sind dazu im Urteil wiederzugeben (BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86 -, BGHSt 34, 29-34, juris; BayObLG, Beschluss vom 14. September 2000 - 5St RR 154/00 -, juris Rn. 9; Fischer a.a.O. § 20 Rn. 16; § 316 Rn. 16a; König a.a.O. Rn. 43).

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BayObLG, 15.08.2023 - 203 StRR 317/23
    Die Anknüpfungstatsachen für die Berechnung, nämlich Alkoholmenge, Körpergewicht, Trinkende, Mengenangaben und Messergebnisse sowie die der Berechnung zugrundeliegenden Rechnungswerte, also Resorptionsdefizit, Resorptionsfaktor und Abbaugeschwindigkeit sind dazu im Urteil wiederzugeben (BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86 -, BGHSt 34, 29-34, juris; BayObLG, Beschluss vom 14. September 2000 - 5St RR 154/00 -, juris Rn. 9; Fischer a.a.O. § 20 Rn. 16; § 316 Rn. 16a; König a.a.O. Rn. 43).
  • BGH, 25.09.2006 - 4 StR 322/06

    Rückrechnung auf die Tatzeit-BAK

    Auszug aus BayObLG, 15.08.2023 - 203 StRR 317/23
    bb) Nach der gefestigten Rechtsprechung sind daher bei einem normalen Trinkverlauf ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der Berechnung der Tatzeit-Blutalkoholkonzentration die ersten beiden Stunden nach Trinkende grundsätzlich von der Rückrechnung auszunehmen (BGH, Beschluss vom 25. September 2006 - 4 StR 322/06 -, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1973 - 4 StR 130/73 -, BGHSt 25, 246-252 juris Rn. 10; BayObLG, Beschluss vom 29. November 1994 - 2St RR 212/94 -, juris Rn. 17; König a.a.O. §âEUR...316 Rn. 30; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl. § 316 StGB Rn. 14; Fischer, a.a.O., § 316 Rn. 19).
  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96

    Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung oder Notwehr bzw. Notwehrexzess -

    Auszug aus BayObLG, 15.08.2023 - 203 StRR 317/23
    c) Das Tatgericht ist grundsätzlich verpflichtet, die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration nachvollziehbar zu errechnen und im Urteil darzulegen (BGH, Urteil vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96 -, juris Rn. 16; BayObLG, Beschluss vom 14. September 2000 - 5St RR 154/00 -, juris Rn. 9).
  • BayObLG, 02.07.2001 - 1St RR 68/01
    Auszug aus BayObLG, 15.08.2023 - 203 StRR 317/23
    Will der Tatrichter rückrechnen, muss das Ende der Resorptionszeit (und somit das Trinkende) feststehen (BayObLG, Beschluss vom 2. Juli 2001 - 1St RR 68/01 -, juris Rn. 5; BayObLG, Beschluss vom 29. November 1994 - 2St RR 212/94 -, juris Rn. 17; König in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl. §âEUR...316 Rn. 30).
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